6.1 Der Reisende kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss zumindest in Textform mit Nennung der Bestätigungsnummer erfolgen. Maßgebend ist der Eingang dieser Erklärung bei Kaizen Travel. Kündigt der Reisende den Reisevertrag während der Reise, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Leistungen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag nicht gekündigt, aber Leistungen dennoch nicht genutzt wurden. Für seine Weiterreise ist der Reisende dann in jedem Falle selbst verantwortlich.
6.2 Tritt der Reisende seine Reise nicht an oder vom Reisevertrag zurück, verliert Kaizen Travel den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber – soweit der Rücktritt bzw. Nichtantritt der Reise nicht von Kaizen Travel zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt – eine angemessenen Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Kaizen Travel wird bei der Berechnung des Ersatzes gewöhnlich mögliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen berücksichtigen.
6.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
6.4 Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Reiseveranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.5) ausgewiesenen Kosten.
6.5 Der Reisepreis bestimmt die Höhe der Stornokosten. Pauschaliert fordert Kaizen Travel vom Reisenden in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, folgende Sätze:
- Bis 30 Tage vor geplanter Abreise 30%,
- zwischen 29 und 22 Tagen vor Abreise 35 %,
- zwischen 21 und 15 Tagen vor Abreise 45 %,
- zwischen 14 und 7 Tagen vor Abreise 65 %,
- ab dem 6. Tag vor Abreise 80 %
- und ab dem Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 90 % Stornokosten des Gesamtrechnungsbetrags.
Es steht Kaizen Travel frei, die Aufwendungen pauschaliert oder konkret zu berechnen. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht ist der Reisende verpflichtet, Kaizen Travel unverzüglich zu informieren sobald absehbar ist, dass er die Reise nicht antreten können wird. Selbiges gilt für abgeschlossene Reiseversicherungen.
6.6 Sollten bei Spezial- und Sonderangeboten gesonderte Umbuchungs- und Stornobedingen genannt sein, sind diese maßgeblich.
6.7 Kaizen Travel bittet den Reisenden, Umbuchungswünsche in Textform unter Angabe seiner Buchungsnummer mitzuteilen. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung. Kaizen Travel ist berechtigt, je Reisenden eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Neben dieser Pauschale ist Kaizen Travel zusätzlich dazu berechtigt, dem Reisenden die tatsächlichen Kosten der Umbuchung zu berechnen. Hierzu zählen beispielsweise Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger sowie Preisdifferenzen.
6.8 Eine Reiseverlängerung ist rechtzeitig bei Kaizen Travel anzufragen. Verlängerungen sind prinzipiell nur bei entsprechender Vakanz der Unterkünfte und umbuchbaren Tickets und freien Flugplätzen möglich. Die Kosten hierfür sind durch den Reisenden zu tragen.
6.9 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dazu bedarf es einer Mitteilung an Kaizen Travel. Stellt der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson, ist Kaizen Travel berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Mehrkosten gegenüber den Leistungsträgern je Ersatzperson eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 zu berechnen. Schließt die Reise einen Flug außerhalb eines Sitzplatzkontingents mit ein, gelten besondere Bedingungen. Das (Linienflug-) Ticket kann nur ohne Anspruch auf Erstattung storniert werden und für die neue Person muss ein komplett neues Ticket zum tagesaktuellen Preis erworben werden. Die Kosten hierfür trägt der Reisende. Nicht genutzte Tickets sind an Kaizen Travel zurückzugeben. Kaizen Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ersatzperson abzulehnen, sofern die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder wichtige Gründe dies erforderlich machen. Hierzu zählen beispielsweise, aber nicht ausschließlich, behördliche Verfügungen, aber auch die physische Konstitution der Ersatzperson. Für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson gesamtschuldnerisch.
6.10 Sollten Sonderkosten entstehen, die der Reisende zu vertreten hat, gehen diese zu seinen Lasten. Ein Beispiel hierfür sind Verspätungen bei Inlandsflügen; etwaige Umbuchungsgebühren müssen direkt an den Anspruchsteller gezahlt werden. Auch gilt dies bei vorzeitiger Rückkehr, Krankheit usw..